Behandlungsschwerpunkte unserer Ergotherapie Praxis

Die Therapiefelder bei Erwachsenen:

Die Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen, die in ihren alltäglichen Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Hierzu gehören:

Neurologische Erkrankungen wie

  • Schlaganfall
  • Multiple Sklerose
  • Morbus Parkinson
  • Schädelhirntrauma
  • Cerebralparese
  • Alzheimer
  • Demenz
  • Sensibilitätsstörungen
  • Lähmungen
  • Polyneuropathien

Orthopädische Erkrankungen wie

  • Rheuma / Gelenkserkrankungen
  • Zustand nach Frakturen
  • Zustand nach Amputationen

Erkrankungen im Hand- Armbereich 

  • Finger- Daumenverletzungen
  • Narbenbehandlung
  • Handgelenksverletzungen
  • Karpaltunnelsyndrom
  • Morbus Sudeck
  • Sehnenrupturen

Psychische Erkrankungen

  • Depressionen
  • Psychosomatische Störungen
  • Angststörungen
  • Neurosen

 

 

 

 

Die Ergotherapie zielt darauf ab, die Selbstständigkeit der betroffenen Menschen zu erhöhen, sodass der Alltag im Beruf, Schule und Familie wieder so unabhängig wie möglich bewältigt werden kann.

Der Ansatz Rehabilitation bei Erwachsenenin unserer Egotherapie Praxis

Im Bereich Rehabilitation behandeln wir in unserer Ergotherapie Praxis Menschen mit akuten und chronischen Erkrankungen aus den  Fachgebieten  Neurologie, innere Medizin, Orthopädie, Chirurgie und Psychiatrie.

Neurologische Erkrankungen und Verletzungen weisen in der Regel sehr komplexe Störungsbilder auf. Um dieser Komplexität gerecht zu werden, verfolgen wir in unserer Ergotherapie Praxis in Handewitt verschiedene Behandlungskonzepte.
Durch gezielte, geordnete und anhaltende Handlungssequenzen ermöglichen unsere Behandlungskonzepte eine differenzierte Behandlung des Patienten zur Erreichung seiner Basisziele.

Hausbesuche bei Erwachsenen

Die Ergotherapie findet als Einzelbehandlung bei einem Hausbesuch statt. Sie kann als Hausbesuch in der Wohnung des Patienten oder in speziellen Einrichtungen (Seniorenheime) durchgeführt werden. Damit der Hausbesuch von den Krankenkassen anerkannt wird, muss er vom behandelnden Arzt explizit auf dem Rezept vermerkt / verordnet sein.